Als technische Hilfeleistung (THL) werden in Deutschland „Maßnahmen zur Abwehr von Gefahren für Leben, Gesundheit oder Sachen“ bezeichnet, „die aus Explosionen, Überschwemmungen, Unfällen und ähnlichen Ereignissen entstehen und mit den entsprechenden Einsatzmitteln durchgeführt werden“.
Technische Hilfe umfasst in der Praxis all jene Einsätze, die sich nicht oder nicht nur auf das Verwenden von Löschmitteln bzw. die Notfallmedizinischer Hilfe beschränken und bei denen Aggregate, Maschinen oder technisches Wissen bereitgestellt werden. Als technische Hilfeleistung zählt also schon das Bereitstellen von elektrischem Strom.
Der Einsatzschwerpunkt der Feuerwehren hat sich in den vergangenen Jahr(zehnt)en zunehmend in Richtung technischer Hilfeleistungen verschoben.
Beispiele für diese Einsatzkategorie: